Im Versicherungsrecht übernehme ich nur Fälle, in welchen die private Krankenversicherung oder Krankentagegeldversicherung den Vertrag gekündigt oder abgefochten hat, die Krankentagegeldversicherung/Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung ablehnt oder Brandschäden aus Gebäudeversicherungen zu ersetzen sind.
Alle anderen versicherungsrechtlichen Fälle kan ich leider nicht übernehmen.
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