Anwaltskanzlei Brunner
Anwaltskanzlei Brunner

Insolvenzrecht

Vom Thema "Schulden" sind viele Menschen betroffen. Der Gang zum Rechtsanwalt oder zu den kostenlosen staatlichen Beratungsstellen kostet so manchen eine ganz erhebliche Überwindung und geschieht oft erst, "wenn nichts mehr geht". Dadurch dauert die Entschuldung aber oft viel länger als gesetzlich vorgesehen und kostet mehr Kraft und Nerven als nötig.

 

Wie wird man nun aber seine Schulden wieder los?

 

Der erste Schritt: Die Beratung

 

Zunächst gilt es, zu klären, ob ein Insolvenzverfahren für Sie sinnvoll ist oder ob andere Wege in Betracht kommen wie eine Umschuldung oder das Aushandeln eines außergerichtlichen Vergleiches mit Ihren Gläubigern, der meist auch einen Schuldenschnitt  beinhaltet.

 

Ich berate Sie über die Möglichkeiten, die Ihnen in Ihrem speziellen Einzelfall zur Verfügung stehen, um wieder schuldenfrei leben zu können oder um die Rückzahlung so zu gestalten, dass Ihnen wieder "Luft zum Atmen" bleibt.

 

Oft, aber bei weitem nicht immer, ist das einzuleitende Insolvenzverfahren der sinnvollste, jedenfalls aber der kostengünstigste Weg, um die erdrückende Schuldenlast abzuwerfen.

 

Der zweite Schritt bei Verbrauchern: Die Schuldenbereinigung

 

Vor Stellung eines Insolvenzantrages schreibt das Gesetz Verbrauchern vor, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen.

 

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Unterlagen vorzubereiten, denn oft hat man keinen Überblick mehr über die Anzahl der Gläubiger oder über die genaue Schuldenhöhe und erstelle eine Liste mit Ihren Gläubigern und Schulden – soweit sie Ihnen bekannt sind – um dann gemeinsam mit Ihnen zu klären, wieviel Sie darauf zahlen können. Dann erstelle ich einen Schuldenbereinigungsplan und schreibe Ihre Gläubiger in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise an, um die Schuldenbereinigung für Sie durchzuführen.

 

Diese Schuldenbereinigungsphase dauert bei mir in der Regel 2 bis 3 Monate ab dem Moment, an dem Sie mich zur Erstberatung aufsuchen.

 

Falls wir an dieser Stelle eine Einigung mit Ihren Gläubigern aushandeln konnten, die Ihnen eine bequeme Teil-Rückzahlung über meist 72 Monate ermöglicht, kann meine Tätigkeit hier schon beendet sein und Sie haben nicht nur einen Schuldenschnitt erreicht, sondern auch eine Ratenhöhe (oder eine Einmalzahlung) vereinbart, die Ihnen eine geregelte und der Höhe nach erträgliche Zahlung ermöglicht.

 

Oft ist der nächste Schritt bei Verbrauchern aber die Stellung eines Insolvenzantrages. 

 

Der dritte Schritt: Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren

 

Die Stellung des Insolvenzantrages im Zusammenhang mit dem Verfahrenskostenstundungsantrag, damit Sie die Kosten des Verfahrens nicht per Vorschuss zu zahlen haben, und im Zusammenhang mit dem Restschuldbefreiungsantrag, damit Ihnen nach Beendigung des Verfahrens/der Wohlverhaltensphase die Schulden erlassen werden, dauert, je nach Einzelfall, zwischen einem und 6 Jahren. Danach sind Sie alle Schulden los geworden bis auf diejenigen, welche sog. unerlaubten Handungen entspringen und, je nach Konstellation, die Kosten des Verfahrens.

 

Das Ziel ist hier meist, Sie schnell und unkompliziert in das für Sie kürzeste und günstigste Schuldenerlassverfahren zu führen, damit Sie dem Alptraum, in dem Sie leben müssen, entwachsen können. In der Regel ist der Termin in meinen Räumen (also die Erstberatung, der erste Schritt, den Sie in Richtung Entschuldung tun können) gleichzeitig auch der Wendepunkt, ab dem es für Sie (endlich) wieder bergauf geht. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, berichten Viele, endlich wieder keine Angst mehr vor seiner Tür (Gerichtsvollzieher), Briefkasten (Mahnschreiben oder eingeleitete Gerichtsverfahren) oder Telefon (Gläubiger) zu haben und statt dessen wieder das beruhigende Gefühl zu haben, in finanziell geordneten Verhältnissen zu leben. 

 

Der zweite Schritt bei Firmen und Selbständigen: Das Regelinsolvenzverfahren

 

Falls Sie Geschäftsführer einer noch bestehenden Firma oder selbständig sind, kann ohne Schuldenbereinigung der Insolvenzantrag gestellt werden. In diesen Fällen ist in der Regel aber um alle möglichen, mit dem Betrieb im Zusammenhang stehenden, Fragen zu beraten und natürlich auch über die Haftung, in der Sie mit Ihrem Privatvermögen stehen.

 

Selbstverständlich...

 

...habe ich nun ganz viele Fragen und Vorgehensweisen ausgelassen, die speziell in Ihrem Fall vielleicht viel sinnvoller wären, als das vollständige Durchlaufen des Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens, wie beispielsweise das (Firmen- )Sanierungsverfahren bzw. das Insolvenzplanverfahren, oder die gerichtliche Schuldenbereinigung. Aber um alle Möglichkeiten nebst Einschätzung, wann diese sinnvoll sind, aufzulisten, müsste ich hier schon ein ganzes Buch schreiben. Und wahrscheinlich mehr als eins.

 

Falls Sie vor einem erdrückenden Schuldenberg stehen, ist im Moment nur eines wichtig für Sie: sich auf den Weg zu machen und jeder Weg beginnt bekanntlich mit dem ersten Schritt. Dieser liegt bei Überschuldung in der Suche eines kompetenten und engagierten Beraters und der Überwindung aller (inneren oder äußeren) Hindernisse, die einer ersten Beratung im Wege stehen. Die nächsten Schritte sind dann viel leichter zu gehen und viel schneller gegangen, hat man doch das Gefühl, an die Hand genommen zu werden und Schritt für Schritt in eine stetig besser ertragbare Situation zu gehen. 

 

Das Wichtigste zuletzt: Kosten

 

Meine Kostennote für eine Erstberatung beträgt 200,00 € (inkl. USt), wobei Sie dieses Geld zu dem Gespräch mitbringen oder im Vorfeld überweisen müssten.

 

Mir ist ganz klar, dass dies für Viele sehr sehr viel Geld ist, das sie kaum auftreiben können. Kostenlose Beratungen kommen für mich jedoch nicht in Frage, dafür arbeite ich auf zu hohem Niveau und mit zu vielen Kosten, die ich selbst zu tragen habe. Als Anwältin verdiene ich mein Geld nicht mit der Herstellung oder Reparatur von Dingen, sondern mit meinem Wissen und der darauf gestützten Beratung von Mandanten, daher muss ich auch auf eine leistungsgerechte Bezahlung bestehen.

 

Die für eine weitere Geschäftstätigkeit anfallenden Kosten (nach der Erstberatung), hängen so sehr vom Einzelfall ab, dass hier keine seriöse Angaben gemacht werden können. In einem Vorab-Telefonat kann ich dazu aber gerne konkrete Angaben machen. In den meisten Fällen können wir aber im Erstgespräch schon mal klären, "wohin der Hase läuft" und wenn Sie das erst mal für sich geklärt haben, dann können sie oft die weiteren Schritte entweder selbst gehen oder mit den kostenlosen staatlichen Beratungsstellen weiter machen, falls Sie die Kosten für meine Tätigkeit nicht aufbringen wollen oder können.

 

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