Anwaltskanzlei Brunner
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Probleme mit dem Jugendamt

Probleme mit dem Jugendamt bis zu unrechtmäßigen Inobhutnahmen und unrechtmäßigen Anträgen auf Entzug der elterlichen Sorge sind heute keine Seltenheit.

 

Jugendamtsmitarbeiter fürchten um ihre Haftung und ihre Karriere, "falls einmal doch etwas passiert" und nehmen dann im Zweifel lieber ein Kind zu viel als zu wenig aus Familien heraus und lieber etwas früher als zu spät. Da es keine verbindlichen Kriterien und Definitionen für den entscheidungserheblichen Begriff "Kindeswohlgefährdung" gibt, setzen die einzelnen Mitarbeiter nicht selten ihre ganz persönlichen Meinungen und erzieherischen Richtlinien absolut und meinen, jeder, der andere Ansichten und Gewohnheiten hat, macht es falsch und muss zu der einzig richtigen Lebens- und Erziehungseinstellung – nämlich der des Mitarbeiters – bekehrt bzw. erzogen werden.

 

Richter kennen die Familien über die sie zu entscheiden haben naturgemäß gar nicht und hören jedem Elternteil vielleicht 10 Minuten lang in einer Gerichtsverhandlung zu, bevor sie eine Entscheidung treffen. Die Eltern sind nervös und mit ihren Nerven am Ende und wenn ihnen in diesen entscheidenden 10 Minuten kein auf diesem Gebiet versierter, engagierter und taktisch kluger Rechtsanwalt zur Seite steht, passiert folgendes: Richter glauben den Angaben der Jugendämter mehr als den Eltern und entziehen letzteren vorläufig die elterliche Sorge.

 

Im Ergebnis kommen oftmals Kinder in Pflegefamilien, die dort einfach nicht hingehören und das führt zu zerbrochenen, traumatisierten Familien und Kindern mit dauerhaften Bindungs- und Vertrauensproblemen. Von dem Verlust an Ansehen bei anderen Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten oder Nachbarn ganz zu schweigen, die oftmals denken: "Wo Rauch ist, da ist auch Feuer..."

 

Schnelle und dauerhafte Lösungen gibt es in diesen Bereichen selten.

 

Was man aber pauschal in jedem Stadium des Verfahrens sagen kann ist dies: Je eher man das Jugendamt mit seinen Drohungen und Vorgaben ernst nimmt und je eher man einen auf diesem Gebiet versierten, engagierten und taktisch klugen Rechtsanwalt beauftragt, um so wahrscheinlicher kann man die Herausnahme des Kindes aus der Familie verhindern und um so schneller erhält man sein Kind wieder zurück.

 

Meist nehmen Eltern das Jugendamt anfangs mit den von diesen ausgesprochenen Drohungen zunächst nicht richtig ernst. Man denkt, das können sie nicht tun und streitet mit dem Mitarbeiter, bis einem plötzlich und – scheinbar – grundlos das Kind weggenommen wird.

 

Wenn sich die Eltern an dieser Stelle bewusst werden, wie groß die Gefahr ist, dass ihnen ihr Kind dauerhaft entzogen wird und spätestens jetzt einen auf diesem Gebiet versierten, engagierten und taktisch klugen Rechtsanwalt beauftragen, stehen die Chancen – je nach Situation, versteht sich – gut, dass man in der kurzfristig anschließenden Gerichtsverhandlung sein Kind herausbekommt.

 

Die meisten Eltern erkennen aber auch an dieser Stelle die Gefahr noch nicht so recht und denken, das Gericht wird schon die richtige Entscheidung treffen.

 

Doch gilt in solchen Verfahren: Je länger man in die falsche Richtung läuft, um so länger und beschwerlicher ist der Rückweg. Ist das Kind nicht nur vorläufig in Ergänzungspflegschaft, sondern bereits in Dauerpflege untergebracht, ist der Kampf um die Herausgabe des Kindes erfahrungsgemäß ungleich länger und schwieriger.

 

Immerhin niemals zu spät und niemals gänzlich unmöglich.

 

Hat sich das Jugendamt indessen einmal entscheiden, das Kind aus der Familie herauszuholen, ist es in der Regel vom Gegenteil nicht mehr zu überzeugen. Diese Mühe kann man sich sparen und seine Kräfte dort einsetzen, wo sie erfolgreicher sind. Die Herausgabe des Kindes kann man von diesem Moment an erfahrungsgemäß nur noch über den/die Familienrichter bewirken, meist über dem erbitterten Widerstand des Jugendamtes.

 

Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung erlischt nie, hat der Gesetzgeber doch festgelegt, dass Jugendamt und Gerichte stetst darauf hinzuarbeiten haben, dass die in Obhut genommenen Kinder so bald wie möglich wieder an die Eltern herauszugeben sind und die obersten Gerichte haben dazu festgelegt, dass Kinder keinen Anspruch auf perfekte Eltern haben, sehr wohl aber auf ihre eigenen Eltern, solange ihnen von diesen keine Gefahr droht.

 

Falls Sie diese Zeilen lesen und sich in irgendeinem Stadium des Kindesentzuges durch das Jugendamt befinden, kann ich Ihnen nur anraten, einen auf diesem Gebiet versierten, engagierten und taktisch klugen Rechtsanwalt zu beauftragen und sich selbst zu fragen, ob sie alles dafür Erforderliche tun würden, um ihr Kind zu behalten/zurück zu bekommen. Denn in der Regel wird dies kein leichter Weg werden.

 

Wenn ja, wünsche ich Ihnen, dass sie die erforderliche Geduld, Nervenstärke und Disziplin für Ihr Ziel aufbringen und Sie einen Rechtsanwalt finden, der sie in dieser schwierigen Situation an die Hand nehmen kann und Ihnen den Weg durch den Paragraphen- und Behördendschungel zeigt, damit Sie am Ende wieder gemeinsam mit Ihrem Kind in ihrem gemeinsamen zu Hause leben können.  

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