Um Ihnen - und mir - die Entscheidung zu erleichtern, ob wir zusammenarbeiten wollen, biete ich Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung. Oft wissen Sie danach schon, "wo der Hase hinläuft", ob und wie Sie weiter vorgehen wollen, was für Kosten dabei auf Sie zukommen würden und ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft bei Eintreten des Versicherungsfalles die Kosten der Rechtsverfolgung oder die Kosten einer Erstberatung. Sicherheitshalber können Sie vor Inanspruchnahme der Erstberatung/Beratung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung klären, ob die Kosten komplett oder zum Teil übernommen werden.
Falls Sie nach der Ersteinschätzung oder Erstberatung wünschen, dass ich anwaltlich für Sie tätig werde, kennen Sie in der Regel bereits die voraussichtlichen Verfahrenskosten.
Da ich auf recht hohem Niveau mit einer entsprechenden Kostenlast arbeite, muss ich manchmal ein höheres Honorar fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgibt. Dies hängt von meinem voraussichtlichen Arbeitsaufwand in der Sache ab.
Wenn der Aufwand zu dem erwarteten Honorar in einem angemessenen Verhältnis steht, kann ich in bestimmeten Fällen auch auf der Basis von Verfahrenskostenhilfe tätig werden, das bedeutet, dass der Staat Ihre Anwaltskosten übernimmt, wenn Sie dazu finanziell nicht in der Lage sind.
Seit Mitte 2022 bin ich aber in den meisten Fällen inflationsbedingt gezwungen, zumindest einen Aufschlag in Höhe von 10 % auf die RVG-Gebühren zu erheben, oft auch, die außergerichtlichen Kosten nicht auf die Verfahrenskosten anrechnen zu können.
Pauschal können seriöse Angaben zu den anfallenden Rechtsanwaltskosten nicht aufgelistet werden, da sie zu sehr vom Einzelfall abhängen. Es lässt sich lediglich sagen, dass mir eine goße Kostentransparenz sehr wichtig ist, damit Sie von Anfang an wissen, was fianziell auf Sie zukommt und entsprechend disponieren können.
Aufgrund diverser nicht so schöner Erfahrungen in der Vergangenheit musste ich zudem diverse neue Regeln aufstellen, zum Schutz der Mandanten, die meine Rechnungen ordnungsgemäß bezahlen.
Wenn ein bestimmter Prozentsatz meines Honorars ausfällt, muss ich höhere Preise nehmen. Dies führt dazu, dass die Mandanten, die meine Rechnungen bezahlen, am Ende mehr bezahlen müssen, weil andere dies nicht tun. Das sind untragbare Ergebnisse.
Deshalb ist es derzeit so, dass Sie für jede Erstberatung 250,00 € in bar zu dem Gespräch mitbringen müssen oder vorab überweisen.
In der Regel erhebe ich eine Kostenvorschussnote für meine Tätigkeit und erst nach deren Begleichung reiche ich die besprochene Klage oder den besprochnenen Antrag bei Gericht ein.
Ratenzahlungen sind möglich, doch erwarte ich dann, dass die Raten auch tatsächlich bezahlt werden und ich nicht jeden Monat mit der Einstellung meiner Tätigkeit drohen muss, um tröpfchenweise Zahlungen bei voller Leistung meinerseits zu erhalten.
Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört meiner Meinung nach nämlich nicht nur, dass ich für Sie tätig werde, vor Gericht auftrete und für Sie kämpfe oder die erforderlichen Schreiben aufsetze, mir eine Taktik überlege, die Rechtslage recherchiere und diverses mehr, sondern auch, dass die Kosten meiner Inanspruchnahme Ihrerseits beglichen werden. Was deshalb nicht funktioniert, ist, von mir prompte und umfassende Beratungsleistungen zu fordern, um dann bei der Bezahlung meiner Rechnungen "abzutauchen". Hier habe ich mir angewöhnt, schnellstens meine Tätigkeit einzustellen und das Mandat zu beenden.
Deshalb einmal zur Klarstellung: ich liebe es Rechtsanwältin zu sein und es ist sicher meine Berufung, für Sie zu kämpfen und alles zu geben. Aber nur und solange meine Kostennoten beglichen werden. Das ist die Gegenleistung, die ich erwarte, um meinerseits die von Ihnen erwartete Leistung zu erbringen. Anders geht es nicht.
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