Anwaltskanzlei Brunner
Anwaltskanzlei Brunner

Familienrecht

Das Familienrecht regelt u.a. alle Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Ehe, Familie und Verwandtschaft.

  • Zu der Ehe gehört auch deren Beendigung, deshalb gehören auch die bei der Trennung und Scheidung zu regelnden Verhältnisse in dieses Rechtsgebiet.
  • Zu der Familie gehören die Rechtsbeziehungen zu den Kindern, also gehören auch das Sorgerecht, das Umgangsrecht, die Vaterschaft und der Kindesunterhalt in diesen Bereich.
  • Zum Bereich Verwandtschaft gehören die Rechtsbeziehungen zu den Eltern, so dass Elternunterhalt, insbesondere Forderungen des Sozialamtes bei Heimunterbringung der Eltern, auch zu diesem Rechtsgebiet gehören. 

Trennung und Scheidung

Zu einer Trennung/Scheidung gehört es, dass man sich einig wird, bei wem die gemeinsamen Kinder verbleiben sollen, ob und wer die gemeinsame Wohnung übernehmen soll, wie die in der Wohnung befindlichen Gegenstände, wie die gemeinsamen Möbel, Handtücher und Elektrogeräte aufgeteilt werden sollen und sicher die schwierigste Entscheidung von allen, nämlich wie das gemeinsame Vermögen bzw. die gemeinsamen Schulden aufzuteilen sind. 

Sorgerecht und Umgangsrecht

Ebenso gehört es zu einer Trennung/Scheidung dazu, dass man sich einig wird, bei welchem Elternteil eventuell vorhandene gemeinsame Kinder leben sollen und zu welchen Zeiten das andere Elternteil Kontakt zu dem gemeinsamen Kind haben soll.

 

Diese Entscheidungen können auch ohne Ehe und lange nach einer Scheidung zum Wohle des Kindes/der Kinder noch neu und anders verhandelt und entscheiden werden.  

Unterhalt

Der Unterhalt an den weniger verdienenden Ehepartner ist oft ein großes Streitthema bei einer Trennung. Ob und in welcher Höhe Unterhalt nach der Scheidung noch weiter gezahlt werden soll, ist sogar eine noch härter umkämpftere Entscheidung, sind doch beide Seiten finanziell in besonderer Weise daran interessiert, wie lange und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss. 

 

Der Kindesunterhalt wird meist bis zur Beendingung der Ausbildung des Kindes, also über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus, gezahlt und muss regelmäßig nachberechnet werden.   

Elternunterhalt

Die Unterhaltsverpflichtung an die eigenen Eltern, insbesondere, wenn diese in ein Heim müssen und die Rente des Elternteils diese Kosten nicht decken kann, trifft viele ganz unvorbereitet und oft in einer Lebensphase, in der die eigenen Einkünfte völlig ausgereizt sind durch Zahlungen an die eigenen Kinder auf der einen Seite, das Abbezahlen des Eigenheims auf der anderen Seite und zusätzliche Zahlungen an dritter Stelle, um später mal eine auskömmliche eigene Rente erzielen zu können. Daher verwundert es nicht, dass Streitigkeiten mit dem Sozialamt über Leistungsgewährungen oder Versagungen, Elternunterhalt und Regressansprüche in letzter Zeit ganz erheblich zugenommen haben.

 

Hinzu kommen diverse weitere Probleme des Seniorenrechts wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vermögensvorsorge und erbrechtliche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Älterwerden unbedingt sinnvoll und umfassend zu regeln sind.

Probleme mit dem Jugendamt 

Zwar steht dieser Punkt an letzter Stelle dieser Seite, nimmt aber mittlerweile viel meiner familienrechtliche Arbeitszeit in Anspruch.

 

Eine Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt bzw. der Entzug des Sorgerechts stellt einen so massiven Eingriff in das Elternrecht dar, dass er nach dem Willen des Gesetzgebers nur als letzte Möglichkeit in besonderen Ausnahmesituationen erfolgen sollte. Tatsächlich häufen sich die Fälle von zu Unrecht aus den Familien herausgenommenen Kindern und die Rückführung dieser Kinder in die Ursprungsfamilien erfordern eine ganz erhebliche taktische und juristische Anwaltskompetenz. Den Eltern wird in solchen Situationen besonders viel Geduld, Vertrauen, Kraft und Disziplin abverlangt.

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